Ein Security Token (auch „Equity Token“ oder „Investment Token“) ist ein kryptographischer Token, der an einen Wert bzw. ein Wertpapier gebunden ist.
Security Token sind digitale Assets, die das tokenisierte (Genuss)Recht an einer Vermögensanlage darstellen, die den Regularien der Bundesfinanzaufsicht (BaFin) für Wertpapiere entsprechen und daher regulatorisch wie traditionelle regulierte Kapitalanlagen (Wertpapiere/Unternehmensanteile) behandelt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass den Investoren bzw. Token-Haltern ähnliche Rechte (z.B. Ansprüche auf dividendenähnliche Zahlungen, Mitbestimmungsrechte oder Verzinsungen) gegenüber dem Issuer zustehen, wie bei herkömmlichen Wertpapieren.
Anfang 2019 hat die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) Security Tokens als grundsätzlich handelbare Wertanlage eingruppiert und den ersten Wertpapierprospekt zu einem Security Token Offering (STO) in Deutschland gebilligt. Damit ein Security Token ausgegeben werden darf, muss er hinreichend standardisiert und gleichartig ausgestaltet sein. „Die Art der Übertragung ist dabei nicht entscheidend. Der Token darf lediglich keine unterschiedlichen Rechte vermitteln und muss im Geschäftsverkehr nach Art und Zahl der Stücke bestimmt werden können“, heißt es in einem Schreiben der BaFin. „Dreh- und Angelpunkt sind demnach die mit den Token verknüpften Rechte, bei denen es sich nach den Vorgaben des WpHG und der MiFID II grundsätzlich um mitgliedschaftliche oder vermögensmäßige Rechte handeln muss. Das bedeutet, dass ein Token entweder ein einer Aktie oder einem Schuldtitel ähnliches mitgliedschaftliches Recht verkörpern muss“, führt der Wirtschaftsjournalist Matthias von Arnim in einem Beitrag auf fundresearch.de aus.
Die Tokenstruktur grenzt Security Token von klassischen Assets ab:
Grundsätzlich kann jedes existierende Wertpapier als Security Token emittiert werden. Anders als Assets müssen Issuer Token allerdings nicht erst urkundlich verbriefen. Der wesentliche Unterschied zu einem traditionellen Wertpapier (z.B. zu einer Aktie) liegt im Wechsel des Mediums (Token statt Urkunde) sowie Wechsel der Abwicklungsinfrastruktur (Blockchain-Infrastruktur statt elektronischen Wertpapierregistern und Clearingstellen). Somit sind Token unabhängig von Abwicklungsstellen und Zentralverwahrern bzw. Clearing- und Settlement-Organisationen (z.B. Clearstream Banking AG).
Welche Vermögenswerte können tokenisiert werden?
Über Security Token können standardisierte Emissionsprodukte abgebildet und transferiert werden. Grundsätzlich kann nahezu jeder Vermögenswert tokenisiert werden, z.B. Aktien/Unternehmensanteile, Anleihen, Darlehen, Immobilien oder Gesellschaftsanteile, aber auch Genussrechte an konkreten Projekten und Vorhaben (z.B. das Katalogrecht an einem Musikstück) sowie Zertifikate. Im Unterschied zu Utility Token müssen Security Token außerdem keinen konkreten Blockchain Use Case haben. Entscheidend ist vielmehr die rechtliche Situation in der jeweiligen Jurisdiktion der Emittenten, sowie die juristische und technische Strukturierung des Wertpapiers.
Voraussetzung ist allerdings, dass sie den Howey-Test bestehen.
• Tokenisierung von Unternehmensbeteiligungen: Da die BaFin (Bundesfinanzaufsicht) zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Blockchainstrategie für die Tokenisierung von notariell beglaubigten Unternehmensanteilen (z.B. an einer GmbH) umgesetzt hat, werden Unternehmensbeteiligungen in Deutschland zum heutigen Zeitpunkt überwiegend in Form von Genussrechten tokenisiert. Genussrechte sind Finanzinstrumente die bei emittierenden Unternehmen (Issuer) zum Mezzanine-Kapital zählen und als „schuldrechtlich begründete Finanzierungsmittel mit mitgliedschaftstypischen Vermögensrechten ausgestattet sind“ (Wikipedia). Als Assetklasse zeichnet ihre hohe Flexibilität die Genussrechte aus: Sie können Unternehmensbeteiligungen ökonomisch komplett abbilden. In anderen Teilen der Welt sind Firmenanteile hingegen schon heute vollständig tokenisierbar.
• Tokenisierung von Immobilien: Immobilienobjekte und -projekte können über das Special-Purpose-Vehicle-Verfahren (SPV) tokenisiert werden. Hierzu wird zunächst eine (Immobilien-)Gesellschaft gegründet, die die Immobilie hält. Anschließend können die Anteile dieser Gesellschaft in Form von Tokens übertragbar gemacht werden.
• Tokenisierung von realen Sachwerten: Sachwerte (z.B. ein Fahrzeug, ein Kunstwerk oder Schmuck) werden i.d.R. ähnlich tokenisiert wie Immobilien: Sie werden zunächst ein SPV übertragen und das anschließend tokenisiert.
• Tokenisierung von digitalen Sachwerten: Digitale Objekte (z.B. In-Game Objekte oder digitale Sammelobjekte wie Jingles, Musikstücke …) können als fraktionelle Anteile tokenisiert und so von mehreren Investoren anteilige „besessen“ werden. In der Regel gibt es allerdings nur einen legale Besitzer, der die nutzungs- oder Genussrechte tokenisiert. Für die Tokenisierung von einzigartigen digitalen Assets sind deshalb NFT [VERLINKEN] besser geeignet.
• Tokenisierung von (bestehenden) Wertpapieren: Auch bereits bestehende Wertpapiere (z.B. Einzeltitel oder Fonds) können tokenisiert werden, indem sie über eine rechtliche Struktur abgebildet werden, dass einem Tracker-Zertifikat ähnelt.
Security Token bieten eine Reihe von Vorteilen gegenüber klassischen Vermögenswerten:
• Erhöhte Transparenz schafft Vertrauen
• Erhöhte Sicherheit schützt vor Betrug und Manipulation
• Erhöhte Prozesseffizienz reduziert Komplexität und Reibung
• Erhöhte Preiseffizienz aufgrund der geringeren Emissionskosten
• Erhöhte Geschwindigkeit durch unmittelbare P2P-Transaktionen
• Erhöhter Marktzugang und erhöhte Reichweite (auch für Kleinanleger) dank fraktioneller Anteile
Security Token tragen zur Institutionalisierung des Krypto-Marktes bei.
Bisher war der Krypto-Markt zu neu, zu dynamisch, zu volatil und zu unreguliert, um den Ansprüchen professioneller Finanzinstitutionen wie Banken und Vermögensverwaltungen gerecht zu werden. Mit der Einführung und Regulierung von Security Token (im Unterschied zu Kryptowährungen oder NFT) ändert sich das:
1. Security Token bieten Investorenschutz. Die tokenisierten Wertanlagen sind regulierte Finanzprodukte. Das bedeutet, Emittenten müssen mit ihrem Klarnamen und ihrer Firmenadresse bei der zuständigen Wertpapieraufsicht (z.B. BaFin) gelistet sein. Dies minimiert das Risiko von Exit-Scams, wie sie bei ICO gängig sind, drastisch.
2. Security Token sind P2P handelbar. Die auf der Blockchain basierenden Assets können rund um die Uhr zwischen Anlegern (Peer-to-Peer) gehandelt werden; es sei denn die Issuer haben dies bei der Emission explizit ausgeschlossen. Darüberhinaus reduziert die Peer-to-Peer-Struktur die Komplexität des traditionellen Finanzsektor, welche zu höheren Transaktionskosten, Reibungsverlusten und einer Verringerung des Handelsvolumens führen kann.
3. Security Token ermöglichen fraktionelle Besitzansprüche und sind ein attraktives Partizipationsvehikel für Kleinanleger. Die meisten nicht-börsengehandelten Wertanlagen (Immobilien, Kunstwerke, Antiquitäten) weisen horrende Stückkosten auf, die das Budget der meisten Anleger weit übersteigt. Security Tokens hingegen ermöglichen ein Herunterskalieren hochpreisiger Assets in einzelne Token, also fraktionelle Besitzansprüche. Dies ermöglicht einzelnen Investoren ein diversifiziertes Portfolio aufzubauen und ermöglicht zugleich auch Kleinanlegern den Zugang zum Premium-Kapitalmarkt.
Wo und wie können Security Token gekauft und gehandelt werden?
Bei iVE.ONE haben Anleger zwei Möglichkeiten, in Security Token zu investieren: Erstens können sie neu emittierte Wertpapiere (STO) auf dem Primärmarkt direkt zu einem festgelegten Preis erwerben. Zweitens können sie Token auf dem Sekundärmarkt an Dritte weiterveräußern oder von diesen kaufen.
Typischerweise erfolgt der Handel mit Security Token auf Sekundärmärkten über zwei mögliche Wege:
Investoren können Token zum einen Over-the-Counter (OTC) kaufen und verkaufen; der Token wechselt hier zusammen mit dem Private Key für das Wallet den Besitzer. Zum anderen können Token auf (regulierten!) Handelsplätzen veräußert werden. Während ersteres nach deutscher Rechtslage aufgrund des direkten P2P-Austausches weitgehend unkompliziert ist, stellt letzteres in Deutschland ansässige professionelle Finanzakteure vor eine Herausforderung: Sie müssen auf die KYC-Mechanismen des Marktplatzes vertrauen können, denn viele der Krypto-Börsen haben ihren Sitz nicht in Deutschland und können oder wollen nicht verhindern, dass auch Kunden aus anderen Jurisdiktionen am Handel teilnehmen. In der Konsequenz greifen die Regulatorien der inländischen Behörden nicht mehr. Stattdessen sind die Gesetze und Vorschriften der jeweiligen ausländischen Behörden rechtswirksam.
iVE.ONE stößt in diese Lücke und garantiert Investoren und Emittenten, dass die strengen europäischen Normen zu jeder Zeit eingehalten werden.