E-Geld ist die digitale Antwort auf Bargeld und Co.


Nach der EU-Richtlinie 2009/110/EG, Artikel 1 Nummer 2 umfasst E-Geld „jeden elektronisch — darunter auch magnetisch — gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des Artikels 4 Nummer 5 der Richtlinie 2007/64/EG durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird“.

Damit digitale Bezahlverfahren erst möglich werden, bedarf es einer digitalen Währung: dem E-Geld. In gewisser Hinsicht ist E-Geld also digitales, auf einem elektronischen Server gespeichertes Bargeld. Lädt ein Kunde seine Chipkarte zum Beispiel am Geldautomaten auf, so wird der Wert von seinem Konto abgebucht.

Dies hat den Vorteil, dass kleinere Beträge mit dem Chip bezahlt werden können, ohne jedes Mal eine Überweisung/Abhebung vom Girokonto und/oder eine bestehende Internetverbindung vorauszusetzen. Hinter E-Geld steckt also immer auch ein realer Wert. Hinzu kommt, dass E-Geld — anders als Gutscheine oder Prepaid Handytarife — an mindestens einer weiteren Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert werden muss. Das Konzept hinter E-Geld ist dabei keinesfalls neu. Schon vor 20 Jahren ließ sich digitales Geld auf aufladbaren Chipkarten (z.B. Prepaid Kreditkarten) speichern.

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